(dpa)

Lausanne – Die umstrittene Disqualifikation des dreifachen Rad-Weltmeisters Peter Sagan nach der 4. Tour-Etappe wird am 5. Dezember vor dem Internationalen Sportgerichtshof verhandelt.

Das bestätigte der CAS. Prozessgegner Sagans und seines Bora-hansgrohe-Teams ist der Radsport-Weltverband UCI.

Der Slowake war nach einem hart umkämpften Sprint in Vittel am 4. Juli von der Jury wegen eines vermeintlichen Ellenbogen-Checks gegen Mark Cavendish aus dem Rennen genommen worden. Der neben John Degenkolb zu Fall gekommene Brite erlitt einen komplizierten Bruch des Schulterblatts und fiel lange aus.

Einen Eilantrag von Bora-hansgrohe, «umgehend wieder in den laufenden Rennbetrieb einsteigen» zu lassen, hatte der CAS während der vergangenen Tour de France zunächst abgelehnt. Der deutsche WorldTour-Rennstall hatte seinen damaligen Antrag mit einem Formfehler begründet.

Die Jury habe Sagan «jede Möglichkeit verweigert, seine Sicht der Dinge darzulegen.» Zudem sei Sagan kein vorsätzliches Handeln nachzuweisen. Video-Aufnahmen untermauerten nach Meinung der Teamführung die Darstellung.

Fotocredits: Dirk Waem
(dpa)

(dpa)