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Düsseldorf – Während des Tour-de-France-Auftakts gilt im Luftraum über der Düsseldorfer Innenstadt ein Flugverbot. Das hat die Deutsche Flugsicherung mitgeteilt. Das Verbot gilt für Drohnen, ferngesteuerte Flugmodelle und Flüge nach Sicht.

Der reguläre Flugbetrieb am Düsseldorfer Flughafen ist davon nicht berührt. Das Verbot gelte am Samstag (1. Juli) von 13.00 bis 20.00 Uhr und am Sonntag (2. Juli) von 10.00 bis 14.30 Uhr für einen Radius von 3,7 Kilometern rund um die Düsseldorfer Tonhalle. Das Verbot diene nicht nur der Terrorabwehr, sondern solle auch eine Überfüllung des Luftraums verhindern für den Fall, dass viele auf die Idee kommen, sich das größte Radsportereignis der Welt von oben anzuschauen.

Fotocredits: Maja Hitij
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