Eine funktionierende Beleuchtung und weitere die Sichtbarkeit verbessernde Maßnahmen sind für das sichere Fahrradfahren in der Dunkelheit unerlässlich, da andere Verkehrsteilnehmer unbeleuchtete Räder erst spät wahrnehmen. Die Straßenverkehrsordnung schreibt hier den Mindeststandard vor, den Fahrradfahrer idealerweise übererfüllen.

Welche Vorschriften gelten für die aktive und passive Beleuchtung eines Fahrrades?

Nachdem Batterieleuchten lange Zeit nur an Rennrädern oder als Zusatzbeleuchtung gestattet waren, dürfen sie inzwischen an allen Fahrrädern auch als einzige Beleuchtung angebracht sein. Vorgeschrieben sind neben einem weißen Scheinwerfer und einem roten Rücklicht auch gelbe Reflektoren an den Pedalen, ein weißer Frontreflektor, ein roter Reflektor hinten und gelbe Speichenreflektoren. Letztere dürfen durch einen vollständig reflektierenden Reifen ersetzt werden. An neu verkauften Fahrrädern muss zumindest der Rückstrahler mit einer Standlichtfunktion ausgestattet sein, das Nachrüsten älterer Räder ist nicht vorgeschrieben. Da die Beleuchtung am Fahrrad angebracht sein muss, erfüllt ein an der Kleidung befestigter Rückstrahler nicht die Vorschriften hinsichtlich des Fahrradlichts.

Reflektoren und helle Kleidung erhöhen die Sichtbarkeit

Eine das gesamte Fahrrad umfassende Reflexfolie – wie hier zu finden – erhöht unbezweifelbar die Sichtbarkeit und damit die passive Sicherheit beim Fahrradfahren während der Dunkelheit. Sie befreit allerdings nicht von der Pflicht, die vorgeschriebenen Beleuchtungskörper und Reflektoren am Fahrrad anzubringen. Zusätzlich erhöhen Radfahrer ihre Sicherheit, indem sie auf helle Kleidung achten oder an dunklen Kleidungsstücken Reflektoren anbringen. In einigen Ländern wie Frankreich und Luxemburg ist das Tragen einer Warnweste auf dem Fahrrad zumindest außerhalb der gut beleuchteten Städte Pflicht. Das trifft in Deutschland zwar nicht zu, aber eine orange beziehungsweise gelbe Weste erhöht die Sichtbarkeit eines Radfahrers deutlich. Um bei einem unterwegs nicht reparierbaren Ausfall der Dynamoanlage über Licht zu verfügen, empfiehlt sich die Mitnahme von Batterielichtern als Ersatzbeleuchtung. Wer nur solche verwendet, führt Ersatzbatterien mit.

Das Licht frühzeitig einschalten

Zum sicheren Radfahren trägt neben einer guten Beleuchtung deren frühzeitiges Einschalten bei. Radfahrer sollten nicht warten, bis die Laternen angehen, sondern ihr Licht bereits bei Beginn der Dunkelheit aktivieren, zumal einspurige Fahrzeuge deutlich schlechter als Autos erkennbar sind. Dass die Polizei erst bei tatsächlicher Dunkelheit und nicht schon ab Eintritt der Dämmerung das Fahren ohne Licht ahndet, darf kein Grund sein, auf die höhere Verkehrssicherheit durch die frühzeitig eingeschaltete Fahrradbeleuchtung zu verzichten.

Foto: ThinkStock, Digital Vision, Michael Blann

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