Kaum ein Fortbewegungsmittel hat in den vergangenen Jahren eine so beeindruckende Evolution durchgemacht wie das Fahrrad: Spezialisten wie Mountainbikes, BMX- oder Trekkingfahrräder sorgen für umweltbewusste Mobilität. Als E-Bike sogar ganz ohne Muskelkraft.

E-Bike oder eBike? Das Elektrofahrrad

Ein Fahrrad mit Elektroantrieb ist ein Elektrofahrrad. Doch gibt es dafür unterschiedlichste Namen: E-Fahrrad, E-Rad, eBike, E-Bike, Pedelec. Selbst Elektrorad, E-Roller oder E-Scooter sind Bezeichnungen, unter denen man ein Fahrrad mit Elektromotor finden kann. Sind all dies unterschiedliche Namen für ein einziges Kind? Oder gibt es bei der Vielzahl von Bezeichnungen auch Unterschiede? Und worin unterscheiden sich dann all die Elektrofahrräder? Wir haben für Sie die wichtigsten Merkmale der Fahrräder mit Elektroantrieb zusammengefasst.

Muskelkraft und Elektroantrieb

Rein technisch unterscheiden sich all die E-Bikes, Scooter und Pedelecs kaum voneinander: Sie alle besitzen einen mehr oder weniger modifizierten Fahrradrahmen, einen Lenker und einen Elektromotor mit Akku. Entweder übernehmen sie den Antrieb komplett oder sie unterstützen nur beim Treten. Aber sie können unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten erreichen. Daher schreibt der Gesetzgeber klare Richtlinien vor, wenn es um die Nutzung von Elektrofahrrädern geht. Der erste große Unterschied liegt darin, ob der Antrieb das Treten in die Pedale unterstützt oder unabhängig davon erfolgt. Der nächste Unterschied liegt darin, ob die Unterstützung limitiert oder unlimitiert ist. Ein Fahrrad, bei dem ein Elektromotor das Treten der Pedale unterstützt, nennt man Pedelec. Ist dieses auf 250 Watt beziehungsweise 25 km/h begrenzt, gelten keine weiteren Bedingungen für die Nutzung. Anders sieht es bei Pedelecs aus, die nicht begrenzt sind. Hier schreibt der Gesetzgeber Versicherungspflicht und einen Mofa-Führerschein vor. Allerdings ist ein Fahrer von der Helmpflicht befreit. Elektrofahrräder, bei denen der Antrieb unabhängig von den Pedalen erfolgt, etwa über einen Drehgriff am Lenker, sind vom Gesetzgeber als Kleinkraftrad eingestuft und dürfen maximal 45 km/h schnell fahren. Darüber hinaus gelten sie als Motorrad.

E-Bike oder Pedelec – Verwirrende Sammelbegriffe

Wenn Sie sich für ein Fahrrad mit Elektroantrieb entscheiden, müssen Sie bereits beim Kauf wissen, in welcher Kategorie Sie sich bewegen. Denn für jedes Elektrofahrrad, das hinsichtlich der Leistung über das Pedelec mit limitierter Tretunterstützung hinausgeht, müssen Sie weitere Voraussetzungen für einen legalen Betrieb erfüllen. Mal ist es eine Versicherung, mal ein Helm, mal ein Mofa-Führerschein. Ein klassisches Fahrrad mit Kraftunterstützung, für das keine zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden müssen, ist also das Pedelec mit einer maximalen Motorleistung von 250 Watt und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Solche Fahrräder gibt es bereits ab 600 Euro aufwärts.

Überblick: Elektrofahrrad-Varianten

  • Pedelec:
    Elektrofahrrad mit limitierter Tretunterstützung. Maximale Geschwindigkeit: 25 km/h, maximale Leistung des Motors: 250 Watt. Der Gesetzgeber schreibt zum Betrieb keine Voraussetzungen vor
  • Schnelles Pedelec:
    Elektrofahrrad mit unlimitierter Tretunterstützung. Voraussetzung für den Betrieb: Versicherung und Mofa-Führerscheinpflicht
  • Zweirad mit unabhängigem Elektroantrieb:Gilt im Sinne des Gesetzgebers als Kleinkraftrad. Darf eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen. Benötigt: Versicherung, Betriebserlaubnis, Mofa-Führerschein, Helm
  • Scooter: Elektrofahrrad ohne Tretantrieb.Voraussetzungen: Siehe Zweirad mit unabhängigem Elektroantrieb

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